Allgemeine Geschäftsbedingungen der Workation mit Christine Florentine 17. bis 26. Oktober 2024


1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

Firma Christine Fetzberger
Herrnrötherstr. 9
63303 Dreieich

im Folgenden „Veranstalter“ genannt und unseren Kunden und Kundinnen – im Folgenden geschlechtsneutral „Teilnehmer“ genannt.
 
1.2. Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gleichermaßen wie für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sofern einzelne Vorschriften lediglich für Unternehmer Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle ausdrücklich vermerkt.
Die AGB sind jederzeit für jedermann im Internet unter https://www.christineflorentine.de/agb-workation-thailand

 einsehbar.

1.3. Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2.Vertragsschluss

2.1. Das Produkt auf unserer Salespage stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung zur Bestellung.

2.2. Klicken Sie auf den Button [Ticket sichern], geben Sie eine verbindliche Bestellung auf. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

3. Preise und Zahlungsabwicklung

3.1. Preise
Im angegebenen Preis sind die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile separat ausgewiesen.

3.2. Zahlungsabwicklung
Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung, entsprechend in der Rechnung ausgewiesen.

4. Widerrufsrecht und Rückgabe 

4.1 Die durch die Veranstalter vorgenommene Vermittlung von Tickets betrifft Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b BGB. Hinsichtlich der Vermittlung von Tickets besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, da gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der Bestellung.

5. Rücktritt bei Terminverlegung oder Absage der Veranstaltung

5.1 Der Veranstalter behält sich vor bei Erkrankung oder anderweitiger Verhinderungsgründen die Workation abzusagen.

Die Teilnehmer werden hiervon spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis gesetzt.

Im Falle einer Verlegung des Veranstaltungstermins können die Teilnehmer das Wahlrecht zwischen der Teilnahme zum Ersatztermin oder der Rückerstattung des Ticketpreises in Anspruch nehmen.

Es bestehen keine weiteren Ansprüche der Teilnehmer gegen die Veranstalter, insbesondere keine Schadensersatzansprüche für Unterkunfts- und Reisekosten.

5.2 Der Teilnehmer kann von dem Kaufvertrag über Veranstaltungstickets zurücktreten, wenn der Veranstaltungstermin verlegt oder die Veranstaltung gänzlich abgesagt wird. In diesem Fall erfolgt die Rückabwicklung ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter.

Sobald der Veranstalter Informationen über den abgesagten oder geänderten Veranstaltungstermin oder Veranstaltungsort zur Verfügung stehen, wird der Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Informationen, soweit möglich, durch den Veranstalter informiert.

Eine Erstattung der vom Veranstalter selbst erhobenen Vorverkaufs- und Systemgebühren ist für den Fall einer Leistungsstörung bei der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat diese Leistungsstörung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Der Teilnehmer hat also insbesondere bei Ausfall der Veranstaltung oder Verlegung des Termins oder Verlegung des Veranstaltungsortes keinen Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufs- oder Systemgebühr seitens des Veranstalters.

Der Veranstalter behält sich einen Rücktritt vom Kaufvertrag für den Unmöglichkeitsfall, insbesondere für Fälle höherer Gewalt, vor. Für den Rücktrittsfall wird der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis bezüglich aller die Unmöglichkeit begründenden Faktoren informieren.

Bereits entstandene Kosten für gekaufte Flugtickets, Fahrkarten u. ä. werden von uns nicht erstattet.

5.3 Nach Absprache mit dem Veranstalter ist die Teilnahme einer von einem verhinderten Teilnehmer benannten Ersatzperson ohne Aufpreis möglich.

5.4 Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung des Ticketpreis.

6. Hinweise zur Stornierung

6.1 Es ist möglich zur Absicherung gegen mögliche Stornokosten eine Ticketversicherung, beispielsweise bei der ERV-Reiseversicherung/Veranstaltungsversicherung – Storno ohne Risiko, abzuschließen. Somit sind Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihrer Veranstaltung aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – gegen mögliche finanzielle Verluste abgesichert. ERV (Europäische Reiseversicherung AG), ist der Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland.

7. Allgemeine Teilnahmebedingungen 

Die Teilnahme an der Workation ist freiwillig. Der Teilnehmer übernimmt inner- und außerhalb des Events die vollständige Verantwortung für sich selbst und seine Handlungen. Zudem verpflichtet sich der Teilnehmer alle Informationen in Bezug auf die Gruppenprozesse und die anderen Teilnehmer vertraulich zu behandeln.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

8.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen.

9.Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Teilnehmer ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung der Workation und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters sowie seiner verbundenen Firmen sowie zur Sponsorenakquise.

10. Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

11. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts. Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.